Allgemeine Bedingungen des Ferienhauses „Villa Mariposa“

Allgemeine Bedingungen des Ferienhauses „Villa Mariposa“

1. Geltung der Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für das gesamte Rechtsverhältnis mit den Eigentümern. Stand 01.08.2021
2. Verbindlichkeit des Mietvertrages

Die Mietvereinbarung ist für beide Seiten nach Unterschrift verbindlich. Sie umfasst das Erdgeschoss der „Villa Mariposa“ in Caleta de Vélez/Spanien mit allem in der Ferienhausbeschreibung angegebenen Zubehör. Unsere Haus- und Infrastrukturbeschreibung ist auch Gegenstand des Mietvertrages. Mit der Buchung wird bestätigt, dass diese zur Kenntnis genommen wurden.
Das Ferienhaus darf nicht von mehr als 4 Erwachsenen und 2 Kindern bewohnt werden. Wird die Personenzahl ohne Vereinbarung mit dem Vermieter überschritten, ist der Eigentümer berechtigt, überzählige Personen zurückzuweisen. Bei Weigerung kann der Eigentümer den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.

3. An- und Abreisezeiten

Die Anreise kann ab 15:00 Uhr erfolgen, die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgt sein.

4. Nutzung und Pflege des Pools

Der Pool ist von Mitte März/Anfang April (je nach Wetterlage) bis Ende Oktober in Betrieb. Dem Mieter steht der Salzwasserpool während seines gesamten Aufenthaltes zur Verfügung. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für die Nutzung des Pools. Der Eigentümer weist besonders darauf hin, dass das Baden im Pool für Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubt ist und übernimmt keine Haftung in diesem Zusammenhang.
Vor Betreten des Pools wird um gründliche Reinigung gebeten.
Das Verunreinigen des Wassers jeglicher Art ist verboten.
Das Springen vom Beckenrand, das Laufen und Ballspielen im Poolbereich, sowie die Nutzung des Pools nach Einbruch der Dunkelheit geschehen auf eigene Verantwortung.

5. Endreinigung, evtl. Schäden

Der Mieter ist vertraglich zur pfleglichen Behandlung und Sauberhaltung des gesamten Ferienhauses und des Grundstückes inkl. des Pools verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Der Grillplatz und Poolbereich ist in sauberem Zustand zu hinterlassen.
Die Kosten für die Endreinigung sind im Reisepreises enthalten.
Der Mieter ist für „Villa Mariposa“ und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, während seines Aufenthaltes alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während seines Aufenthaltes am Mietobjekt oder dessen Zubehör entstehen, umgehend den Eigentümern mitzuteilen.
Bei schuldhafter Schadensverursachung kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen. Dieser wird, wenn möglich, von der vorher gezahlten Kaution in Höhe von Euro 200,– (s. a. 10. Kaution) beglichen. Höhere Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

6. Entschädigung bei Schlüsselverlust

Sollte der Mieter die Schlüssel zur „Villa Mariposa“ verlieren oder sie aus einem anderen Grund nicht innerhalb von längstens 14 Tagen an die Eigentümer zurücksenden, werden dem Mieter 100,00 Euro in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.

7. Versicherung des Mieters

Der Mieter, seine Begleiter und die von Ihm mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes in dem Ferienhaus nicht versichert.

8. Reisezeiten und Preise

Diese entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Ferienhausbeschreibung.
Alle Preise sind inklusive Wasser und Gas. Der Stromverbrauch wird mit 0,40€ pro kWh abgerechnet.

9. Bezahlung

Es ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises bei Buchung auf das genannte Konto zu überweisen.
Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt der Restbetrag nicht beim Eigentümer eingegangen, gilt die Rücktrittsklausel und der Mieter besitzt keinen Anspruch mehr an dem ehemals gewählten Zeitraum, so dass der Eigentümer nun erneut vermieten kann.
Bei kurzfristiger Buchung ist eine Überweisung des Gesamtreisepreises bei Buchung erforderlich.

10. Kaution (Depositum)

Die vereinbarte Kaution in Höhe von Euro 200,– wird mit dem Restbetrag überwiesen . Bei Nichtgebrauch erhalten Sie die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Reiseende zurück.
Falls Schäden am Ferienhaus aufgetreten sind, können die Eigentümer Ihre Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

11. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistung erstreckt sich auf:

Mietung des angebotenen Ferienhauses „Villa Mariposa“ inkl. Nutzung aller zur Verfügung stehenden Dinge, Gartengeräte und des Pools
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

12. Haustiere

Die Mitnahme jeglicher Haustiere ist, mit Rücksicht auf Allergiker, verboten. Sollten dennoch Haustiere mitgenommen werden, kann der Eigentümer die Entfernung der Haustiere verlangen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

13. Leistungsänderung

Ist nach Vertragsabschluss eine Änderung des Vertrages notwendig und von den Eigentümern nicht widerTreu und Glauben herbeigeführt worden, so ändert sich der Vertrag, wenn die Änderung nicht erheblich ist und Ihren Aufenthalt in der „Villa Mariposa“ nicht beeinträchtigt.

14. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten

Jede vom Mieter gewünschte Vertragsänderung bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
Sie können jederzeit vor dem Einzug schriftlich (s. Anschrift im Mietvertrag) vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend hierfür ist das Datum des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Eigentümer.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder reisen Sie nicht an, so kann der Eigentümer Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Eigentümer/Verwalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mind. 55,00 Euro
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, mind. 55,00 Euro
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises, mind. 55,00 Euro
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% der Reisepreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Mieter daher ausdrücklich empfohlen.
15. Umbuchung, Ersatzperson

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Eigentümer. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Eigentümer berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

16. Nicht beanspruchte Leistungen

Nehmen Sie aus von den Eigentümern nicht zu vertretenden Gründen Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

17. Rücktritt und Kündigung durch den Eigentümer

Der Eigentümer kann während Ihres Aufenthaltes in der „Villa Mariposa“ den Mietvertrag kündigen, wenn Sie oder ein Mitreisender den Vertrag trotz Abmahnung nachhaltig stören.
In diesem Fall behält der Eigentümer den Anspruch auf das volle Entgelt.
Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Eigentümer als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ oder unter der Telefonnummer +49 30 18 17 2000.
18. Gewährleistung

Wird die Leistung von den Eigentümern nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen.
Der Eigentümer kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung abhelfen.
Der Eigentümer kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistung können Sie eine Minderung des Mietpreises verlangen, es sei denn, Sie zeigen den Mangel schuldhaft nicht an oder sind an seiner Verursachung beteiligt.
Liegt ein erheblicher Mangel vor, können Sie nach angemessener Fristsetzung zur Abhilfe den Vertrag schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen der Aufenthalt in der „Villa Mariposa“ infolge des Mangels aus wichtigem, den Eigentümern erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.

19. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der Eigentümer ist auf den einfachen Preis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Eigentümer einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dies gilt nicht für Körperschäden.
Der Eigentümer haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Flugbuchungen, Anmietung von PKW, etc.).

20. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen

Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Vertragsende schriftlich bei den Eigentümern geltend zu machen, es sei denn, Sie sind unverschuldet an der Fristeinhaltung gehindert. Ihre Ansprüche verjähren 6 Monate nach Vertragsende.

21. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise in Spanien regelmäßig nur einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente.
Andere Kunden sind für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang aller erforderlichen Einreisedokumente durch ihre diplomatische Vertretung selber verantwortlich.

22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung.
Das gleiche gilt für die vorliegenden AGB/Reisebedingungen.